Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.2001 - 3 C 9.00   

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https://dejure.org/2001,1110
BVerwG, 15.02.2001 - 3 C 9.00 (https://dejure.org/2001,1110)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2001 - 3 C 9.00 (https://dejure.org/2001,1110)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 3 C 9.00 (https://dejure.org/2001,1110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Zweite BSE-SchutzVO § 2; TierSG § 79 Abs. 1 Nr. 2, §§ 18, 24 Abs. 1 und 2
    Tötungsanordnung im Tierseuchenrecht; BSE; generelle Tötungsanordnung für Tiergruppe; Ansteckungsverdacht; Seuchenverdacht; Infektionsherd

  • Wolters Kluwer

    Tötungsanordnung - BSE - Ermächtigungsgrundlage - Ansteckungsverdacht - Seuchenverdacht - Infektionsherd

  • Judicialis

    Zweite BSE-SchutzVO § 2; ; TierSG § 79 Abs. 1 Nr. 2; ; TierSG § 18; ; TierSG § 24 Abs. 1; ; TierSG § 24 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tötungsanordnung im Tierseuchenrecht; BSE; generelle Tötungsanordnung für Tiergruppe; Ansteckungsverdacht; Seuchenverdacht; Infektionsherd

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG; § 79 Abs. 1 Nr. 2 TierSG; § 2 BSE-VO
    Verfassungsrecht, Tierschutzrecht, Anforderungen für Gefahrentatbestand zum Erlass einer BSE-SchutzVO (generelles Tötungsgebot)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1592
  • NVwZ 2001, 799 (Ls.)
  • DVBl 2001, 836
  • DÖV 2001, 608
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1999 - 10 S 2690/98

    BSE - Tierseuche: Nichtigkeit der generellen Tötungsanordnung in BSESchutzV 2 § 2

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2001 - 3 C 9.00
    VG Stuttgart vom 17.04.1998 - Az.: VG 4 K 4302/97 - II. VGH Baden-Württemberg vom 07.12.1999 - Az.: VGH 10 S 2690/98 -.

    BVerwG 3 C 9.00 VGH 10 S 2690/98.

  • VG Stuttgart, 17.04.1998 - 4 K 4302/97

    Einstufung von BSE als Tierseuche; Erforderlichkeit der Tötung von Tieren zur

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2001 - 3 C 9.00
    VG Stuttgart vom 17.04.1998 - Az.: VG 4 K 4302/97 - II. VGH Baden-Württemberg vom 07.12.1999 - Az.: VGH 10 S 2690/98 -.
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Erforderlich und ausreichend ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (so im Ergebnis auch Urteil vom 15. Februar 2001 - BVerwG 3 C 9.00 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 17 S. 3 = juris Rn. 15 a.E. ).

    Die Rechtsprechung des Senats zu § 1 Abs. 2 Nr. 7 TierSG a.F. (Urteil vom 15. Februar 2001 a.a.O. S. 3 f. bzw. Rn. 16) lässt sich auf den Ansteckungsverdacht im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG nicht übertragen.

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    cc) Selbst wenn zur Bejahung des Merkmals "besteht Anlass zur Annahme, dass ..." eine geringere Dichte des Anfangsverdachts, ein geringerer Grad von Gewissheit notwendig bzw. ein höherer Grad von Ungewissheit zulässig ist als beispielsweise bei der Formulierung "... wenn anzunehmen ist, dass ..." (vgl. dazu Urteil vom 15. Februar 2001 - BVerwG 3 C 9.00 - NJW 2001, 1592), so stellte § 15 b Abs. 2 StVZO a.F. es mithin nicht ins freie Ermessen der Behörde, wann sie von einem Ausgangsverdacht ausgehen durfte.
  • OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21

    Corona-Pandemie: Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Sechsten Thüringer

    Erforderlich und ausreichend ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (so im Ergebnis auch Urteil vom 15. Februar 2001 - BVerwG 3 C 9.00 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 17 S. 3 = juris Rn. 15 a. E. ).

    Die Rechtsprechung des Senats zu § 1 Abs. 2 Nr. 7 TierSG a. F. (Urteil vom 15. Februar 2001 a. a. O. S. 3 f. bzw. Rn. 16) lässt sich auf den Ansteckungsverdacht im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG nicht übertragen.

  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 20 NE 20.2749

    Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung bleibt in Kraft

    Erforderlich und ausreichend ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (so im Ergebnis auch Urteil vom 15. Februar 2001 - BVerwG 3 C 9.00 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 17 S. 3 = juris Rn. 15 a.E. ).

    Die Rechtsprechung des Senats zu § 1 Abs. 2 Nr. 7 TierSG a.F. (Urteil vom 15. Februar 2001 a.a.O. S. 3 f. bzw. Rn. 16) lässt sich auf den Ansteckungsverdacht im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG nicht übertragen.

  • VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 1907/02

    Verwaltungsgericht entscheidet gegen "Dosenpfand"

    Tendenz und Programm der Rechtsverordnung sind gesetzlich so weit zu umreißen, dass schon aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. September 2001 - 6 C 13.00, in: DVBl 2002, 479, 480; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Februar 2001 - 3 C 9/00, in: NJW 2001, 1592, 1593; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. November 2000 - 6 C 8.99, in: BVerwGE 112, 194, 200.

    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Februar 2001 - 3 C 9/00, in: NJW 2001, 1592, 1593.

  • VG Hamburg, 14.01.2021 - 11 E 92/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Quarantänepflicht nach Aufenthalt in einem

    Erforderlich und ausreichend ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (so im Ergebnis auch Urteil vom 15. Februar 2001 - BVerwG 3 C 9.00 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 17 S. 3 = juris Rn. 15 a.E. ).

    Die Rechtsprechung des Senats zu § 1 Abs. 2 Nr. 7 TierSG a.F. (Urteil vom 15. Februar 2001 a.a.O. S. 3 f. bzw. Rn. 16) lässt sich auf den Ansteckungsverdacht im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG nicht übertragen.

  • VG Aachen, 24.03.2020 - 6 K 1925/19

    Tötungsanordnung für mit Rinderherpes infizierte Rinder bestätigt

    Aus deren vom Bundesverwaltungsgericht festgestellter Nichtigkeit, siehe BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2001 - 3 C 9.00 -, juris Rn. 10 ff, kann die Klägerin deshalb für sich nichts herleiten.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2001 - 3 C 9/00 -, juris Rn. 19 und Leitzsatz 2.

  • VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 5844/02

    Pfand für Mineralwasser und CO2-haltige Erfrischungsgetränke in

    Tendenz und Programm der Rechtsverordnung sind gesetzlich so weit zu umreißen, dass schon aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. September 2001 - 6 C 13.00, in: DVBl 2002, 479, 480; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Februar 2001 - 3 C 9/00, in: NJW 2001, 1592, 1593; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. November 2000 6 C 8.99, in: BVerwGE 112, 194, 200.

    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Februar 2001 - 3 C 9/00, in: NJW 2001, 1592, 1593.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20

    Corona-Krise; Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten;

    Erforderlich und ausreichend ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (so im Ergebnis auch Urteil vom 15. Februar 2001 - BVerwG 3 C 9.00 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 17 S. 3 = juris Rn. 15 a.E. ).

    Die Rechtsprechung des Senats zu § 1 Abs. 2 Nr. 7 TierSG a.F. (Urteil vom 15. Februar 2001 a.a.O. S. 3 f. bzw. Rn. 16) lässt sich auf den Ansteckungsverdacht im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG nicht übertragen.

  • VG Aachen, 24.03.2020 - 6 K 2365/19

    Tötungsanordnung für mit Rinderherpes infizierte Rinder bestätigt

    Aus deren vom Bundesverwaltungsgericht festgestellter Nichtigkeit, siehe BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2001 - 3 C 9.00 -, juris Rn. 10 ff, kann der Kläger deshalb für sich nichts herleiten.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2001 - 3 C 9/00 -, juris Rn. 19 und Leitsatz 2.

  • VG Düsseldorf, 03.09.2002 - 17 K 5839/02

    Verpflichtung zur Pfanderhebung, Erstattung und Rücknahme von einwegverpackten

  • OVG Sachsen, 11.07.2001 - 3 B 558/99

    Rechtmäßigkeit einer Tötungsanordnung wegen Seuchenverdachts und

  • VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03

    Gebühren für Untersuchungen des Fleisches von 24 - 30 Monate alten geschlachteten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2019 - 13 B 1056/19

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der gegen eine

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05

    Inanspruchnahme eines Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der Bekämpfung der

  • OVG Hamburg, 29.04.2002 - 4 Bs 371/01

    VO zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2004 - 9 S 1115/04

    Verfütterung von tierischem Protein an Wiederkäuer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 3 L 96/02

    Kindertagesstätte, Förderung, Ermächtigungsgrundlage, Verordnung,

  • OLG Celle, 08.11.2005 - 16 U 76/05

    BSE: Anordnung der Tötung der gesamten Rinderherde rechtmäßig

  • VG Stuttgart, 26.06.2003 - 4 K 3944/02

    Gebühren nach dem Fleischhygienerecht

  • VG Aachen, 13.11.2019 - 6 L 957/19

    Tötung von 500 Rindern wegen Rinderherpes rechtmäßig

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Rechtsprechung
   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99   

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https://dejure.org/2000,1929
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99 (https://dejure.org/2000,1929)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.12.2000 - LVerfG 4/99 (https://dejure.org/2000,1929)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - LVerfG 4/99 (https://dejure.org/2000,1929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mv-justiz.de PDF

    Urteil Organstreitverfahren - Fünf-Prozent-Klausel Kommunalwahlrecht

  • wahlrecht.de

    Sperrklausel Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 31 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 3 Abs. 3 u. 4 LV M-V; § 37 Abs. 2 Satz 1 KWG M-V; Art. 21 Abs. 1, 38 Abs. 1 GG; § 36 Abs. 3 LVerfGG M-V
    Kommunalwahlrecht/5%-Sperrklausel

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 799 (Ls.)
  • DVBl 2001, 317 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96

    Grundmandatsklausel

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
    Aus diesem Grund ist dem Gesetzgeber bei Regelungen, welche die politische Willensbildung des Volkes berühren, zu denen auch die Chancengleichheit der Parteien bei Wahlen zählt, jede unterschiedliche Behandlung der Parteien, durch die deren Chancengleichheit bei Wahlen verändert werden kann, von Verfassungs wegen versagt, sofern sie sich nicht durch einen besonderen zwingenden Grund rechtfertigen lässt (BVerfGE 44, 125, 146; 51, 222, 235; 82, 322, 337 f.; s. a. BVerfGE 95, 408, 417).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 6, 104, 114 ff.; 51, 222, 236 ff.; 82, 322, 338 ff.; 95, 408, 418 ff.) entschieden, dass jedenfalls bei der Verhältniswahl, wie sie das Kommunalwahlgesetz M-V - in einer durch Elemente der Persönlichkeitswahl modifizierten Form - vorsieht, jede Stimme grundsätzlich den gleichen Erfolgswert haben muss.

    Differenzierungen bei dem Erfolgswert der Stimmen bedürfen zu ihrer Rechtfertigung stets eines zwingenden Grundes (BVerfGE 51, 222, 235 f.; 82, 322, 338; 93, 375, 377; 95, 408, 418; Berl. VerfGH, LKV 1998, S. 142, 143; VerfGH NW, DVBl. 1995, S. 153, 155).

    Auch in seinen neueren Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 95, 335, 366; 95, 408, 419) die Gewährleistung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des zu wählenden Repräsentationsorgans als zureichenden Rechtfertigungsgrund hervorgehoben.

    Von daher bleibt dem Gesetzgeber nur ein eng bemessener Spielraum (BVerfGE 95, 408, 418 f.; 99, 69, 78; VerfGH NW, DVBl. 1995, S. 153, 155; DVBl. 1999, S. 1271, 1272).

    Unbeschadet seiner Freiheit in der Gestaltung des jeweiligen Wahlsystems und der näheren Ausformung des Wahlverfahrens hat er sich bei der Einschätzung und Bewertung von Umständen, die auf eine mögliche Gefährdung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Vertretungskörperschaften hindeuten, an der politischen Wirklichkeit zu orientieren; insbesondere darf er seiner Entscheidung nicht lediglich abstrakt konstruierte Fallgestaltungen zugrundelegen (BVerfGE 95, 408, 418 f.; s. a. BVerfGE 93, 373, 378).

    Umgekehrt ist - anders als die Antragstellerin meint - im vorliegenden Verfahren nicht darüber zu befinden, ob sich die unterschiedliche Behandlung von Einzelbewerbern und Listenbewerbern, die als Ausnahme von der 5 %-Sperrklausel ihrerseits einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedarf (siehe BVerfGE 6, 84, 95 f.; 95, 335, 358 f. - Überhangmandate; 95, 408, 420 - Grundmandate), mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien bei der Wahl vereinbaren lässt.

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
    Eine solche Rechtspflicht kann sich daraus ergeben, dass der Landtag als Wahlgesetzgeber veränderte Umstände vorgefunden hat, denen durch eine Änderung des Gesetzes Rechnung getragen werden muss (BVerfGE 82, 322, 338 f.).

    Aus diesem Grund ist dem Gesetzgeber bei Regelungen, welche die politische Willensbildung des Volkes berühren, zu denen auch die Chancengleichheit der Parteien bei Wahlen zählt, jede unterschiedliche Behandlung der Parteien, durch die deren Chancengleichheit bei Wahlen verändert werden kann, von Verfassungs wegen versagt, sofern sie sich nicht durch einen besonderen zwingenden Grund rechtfertigen lässt (BVerfGE 44, 125, 146; 51, 222, 235; 82, 322, 337 f.; s. a. BVerfGE 95, 408, 417).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 6, 104, 114 ff.; 51, 222, 236 ff.; 82, 322, 338 ff.; 95, 408, 418 ff.) entschieden, dass jedenfalls bei der Verhältniswahl, wie sie das Kommunalwahlgesetz M-V - in einer durch Elemente der Persönlichkeitswahl modifizierten Form - vorsieht, jede Stimme grundsätzlich den gleichen Erfolgswert haben muss.

    Differenzierungen bei dem Erfolgswert der Stimmen bedürfen zu ihrer Rechtfertigung stets eines zwingenden Grundes (BVerfGE 51, 222, 235 f.; 82, 322, 338; 93, 375, 377; 95, 408, 418; Berl. VerfGH, LKV 1998, S. 142, 143; VerfGH NW, DVBl. 1995, S. 153, 155).

    Als ein solcher ist - mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 82, 322, 338) - insbesondere die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung anzusehen.

    b) Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Sperrklausel ist auf die Verhältnisse in dem jeweiligen Land und insbesondere auf den Aufgabenkreis der zu wählenden Volksvertretung abzustellen (BVerfGE 82, 322, 338; st. Rspr. seit BVerfGE 1, 208, 259).

    Deshalb sind die Verhältnisse des Landes, für das sie gelten soll, jeweils zu berücksichtigen (BVerfGE 82, 322, 338).

  • BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79

    5%-Sperrklausel III

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
    Aus diesem Grund ist dem Gesetzgeber bei Regelungen, welche die politische Willensbildung des Volkes berühren, zu denen auch die Chancengleichheit der Parteien bei Wahlen zählt, jede unterschiedliche Behandlung der Parteien, durch die deren Chancengleichheit bei Wahlen verändert werden kann, von Verfassungs wegen versagt, sofern sie sich nicht durch einen besonderen zwingenden Grund rechtfertigen lässt (BVerfGE 44, 125, 146; 51, 222, 235; 82, 322, 337 f.; s. a. BVerfGE 95, 408, 417).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 6, 104, 114 ff.; 51, 222, 236 ff.; 82, 322, 338 ff.; 95, 408, 418 ff.) entschieden, dass jedenfalls bei der Verhältniswahl, wie sie das Kommunalwahlgesetz M-V - in einer durch Elemente der Persönlichkeitswahl modifizierten Form - vorsieht, jede Stimme grundsätzlich den gleichen Erfolgswert haben muss.

    Differenzierungen bei dem Erfolgswert der Stimmen bedürfen zu ihrer Rechtfertigung stets eines zwingenden Grundes (BVerfGE 51, 222, 235 f.; 82, 322, 338; 93, 375, 377; 95, 408, 418; Berl. VerfGH, LKV 1998, S. 142, 143; VerfGH NW, DVBl. 1995, S. 153, 155).

    Beim Bundestag und den Landtagen hat das Bundesverfassungsgericht die 5 %-Sperrklausel durch die Aufgaben der Gesetzgebung und Regierungsbildung, bei den Kommunalvertretungen vor allem vor dem Hintergrund der Aufgaben der eigenverantwortlichen Selbstverwaltung und der notwendigen Wahlen von Bürgermeistern (Gemeindedirektoren) und Ausschüssen als gerechtfertigt angesehen (BVerfGE 6, 104, 114 ff.; 51, 222, 237).

    Unzulässig ist eine Einschränkung des Grundsatzes der Chancengleichheit bei der Wahl, wenn die Regelung nicht an dem Ziel orientiert ist, Störungen der Funktionsfähigkeit des zu wählenden Organs zu verhindern, oder wenn sie das Maß des zur Erreichung dieses Zieles Erforderlichen überschreitet (BVerfGE 6, 84, 94; 51, 222, 238).

    Wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 6, 104, 118; 51, 222, 237 m.w.N.) auch bei der Wahl von Kommunalvertretungen maßgeblich mit auf die notwendigen Wahlen von Bürgermeister, Gemeindedirektor und Ausschüssen abgestellt hat, so liegt dem der gleiche Gedanke zu Grunde.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94

    Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
    § 36 LVerfGG stellt der Maßnahme ein "Unterlassen" des Antragsgegners gleich; ein gesetzgeberisches Unterlassen ist hiervon nicht ausgenommen (so auch VerfGH NW, DVBl. 1995, S. 153; NWVBl. 1996, S. 58).

    Aus den Grundsätzen der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der politischen Parteien im Wettbewerb folgt die Pflicht des Gesetzgebers, eine bei ihrem Erlass verfassungsmäßige Sperrklausel darauf unter Kontrolle zu halten, ob sich die Verhältnisse, die sie gerechtfertigt haben, in erheblicher Weise geändert haben (VerfGH NW, DVBl. 1995, S. 153, 155 f.).

    Differenzierungen bei dem Erfolgswert der Stimmen bedürfen zu ihrer Rechtfertigung stets eines zwingenden Grundes (BVerfGE 51, 222, 235 f.; 82, 322, 338; 93, 375, 377; 95, 408, 418; Berl. VerfGH, LKV 1998, S. 142, 143; VerfGH NW, DVBl. 1995, S. 153, 155).

    Von daher bleibt dem Gesetzgeber nur ein eng bemessener Spielraum (BVerfGE 95, 408, 418 f.; 99, 69, 78; VerfGH NW, DVBl. 1995, S. 153, 155; DVBl. 1999, S. 1271, 1272).

    Dem gemäß hat er die Pflicht zu prüfen, ob die Verhältnisse, derentwegen die Sperrklausel ehemals für erforderlich gehalten wurde, unverändert fortbestehen oder sich in erheblicher Weise geändert haben, und ggf. die Gesetzeslage zu korrigieren (BerlVerfGH, LKV 1998, S. 143; VerfGH NW, DVBl. 1995, S. 153, 155; DVBl. 1999, S. 1271, 1272; vgl. zu Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers auch BVerfGE 50, 290, 395; 73, 40, 94; 77, 308, 334).

  • BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94

    Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
    Sie rügt damit der Sache nach ein Unterlassen des Gesetzgebers (hierzu BVerfGE 56, 54, 71 f.; 92, 80, 87).

    Dagegen hat es ausdrücklich offen gelassen, "ob bloße Unterlassungen des Gesetzgebers im Wege des Organstreitverfahrens (überhaupt) angreifbar sind" (BVerfGE 92, 80, 87).

    Diese berühren ihren verfassungsrechtlichen Status; bevorstehende oder vergangene Wahlen bringen die im Wahlrecht angelegten Vor- und Nachteile lediglich aktuell zur Wirkung (BVerfGE 1, 208, 230; 92, 80, 89).

    Entscheidend ist indes, wie dargelegt, ob sich der Antragsgegner in einer die Ausschlussfrist des § 36 Abs. 3 LVerfGG auslösenden Weise erkennbar eindeutig geweigert hat, so tätig zu werden, wie dies die Antragstellerin zur Wahrung der Rechte aus ihrem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hielt (BVerfGE 92, 80, 89).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 6, 104, 114 ff.; 51, 222, 236 ff.; 82, 322, 338 ff.; 95, 408, 418 ff.) entschieden, dass jedenfalls bei der Verhältniswahl, wie sie das Kommunalwahlgesetz M-V - in einer durch Elemente der Persönlichkeitswahl modifizierten Form - vorsieht, jede Stimme grundsätzlich den gleichen Erfolgswert haben muss.

    Beim Bundestag und den Landtagen hat das Bundesverfassungsgericht die 5 %-Sperrklausel durch die Aufgaben der Gesetzgebung und Regierungsbildung, bei den Kommunalvertretungen vor allem vor dem Hintergrund der Aufgaben der eigenverantwortlichen Selbstverwaltung und der notwendigen Wahlen von Bürgermeistern (Gemeindedirektoren) und Ausschüssen als gerechtfertigt angesehen (BVerfGE 6, 104, 114 ff.; 51, 222, 237).

    Wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 6, 104, 118; 51, 222, 237 m.w.N.) auch bei der Wahl von Kommunalvertretungen maßgeblich mit auf die notwendigen Wahlen von Bürgermeister, Gemeindedirektor und Ausschüssen abgestellt hat, so liegt dem der gleiche Gedanke zu Grunde.

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
    Unzulässig ist eine Einschränkung des Grundsatzes der Chancengleichheit bei der Wahl, wenn die Regelung nicht an dem Ziel orientiert ist, Störungen der Funktionsfähigkeit des zu wählenden Organs zu verhindern, oder wenn sie das Maß des zur Erreichung dieses Zieles Erforderlichen überschreitet (BVerfGE 6, 84, 94; 51, 222, 238).

    aa) Bei der näheren Bestimmung einer Gefahr für die Funktionsfähigkeit von Volksvertretungen hat die Rechtsprechung von Anfang an in hohem Maße auf die in einem parlamentarischen System angelegte Notwendigkeit der Bildung sicherer Mehrheiten insbesondere bei der Regierungsbildung hingewiesen (BVerfGE 1, 208, 248; 6, 84, 92).

    Umgekehrt ist - anders als die Antragstellerin meint - im vorliegenden Verfahren nicht darüber zu befinden, ob sich die unterschiedliche Behandlung von Einzelbewerbern und Listenbewerbern, die als Ausnahme von der 5 %-Sperrklausel ihrerseits einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedarf (siehe BVerfGE 6, 84, 95 f.; 95, 335, 358 f. - Überhangmandate; 95, 408, 420 - Grundmandate), mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien bei der Wahl vereinbaren lässt.

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
    Diese berühren ihren verfassungsrechtlichen Status; bevorstehende oder vergangene Wahlen bringen die im Wahlrecht angelegten Vor- und Nachteile lediglich aktuell zur Wirkung (BVerfGE 1, 208, 230; 92, 80, 89).

    b) Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Sperrklausel ist auf die Verhältnisse in dem jeweiligen Land und insbesondere auf den Aufgabenkreis der zu wählenden Volksvertretung abzustellen (BVerfGE 82, 322, 338; st. Rspr. seit BVerfGE 1, 208, 259).

    aa) Bei der näheren Bestimmung einer Gefahr für die Funktionsfähigkeit von Volksvertretungen hat die Rechtsprechung von Anfang an in hohem Maße auf die in einem parlamentarischen System angelegte Notwendigkeit der Bildung sicherer Mehrheiten insbesondere bei der Regierungsbildung hingewiesen (BVerfGE 1, 208, 248; 6, 84, 92).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
    Dass der Erlass eines Gesetzes eine "Maßnahme" im Sinne des § 36 Abs. 1 LVerfGG sein kann, hat das Landesverfassungsgericht bereits - in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 80, 188, 209) entschieden (Urt. vom 11.07.1996, LVerfG 1/96, LVerfGE 5, 203, 217 = LKV 1997, S. 94, 95).

    Das bedeutet, dass er tatsächliche Behauptungen substantiiert vortragen muss, die - ihre Richtigkeit unterstellt - eine Rechts- oder Pflichtenverletzung bzw. eine unmittelbare Rechts- oder Pflichtengefährdung durch ein Verhalten des Antragsgegners möglich erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 2, 143, 168; 21, 312, 319; 80, 188, 209).

    Ebenso wie die - wortgleiche - Vorschrift des § 64 Abs. 3 BVerfGG enthält die Bestimmung eine gesetzliche Ausschlussfrist, nach deren Ablauf Rechtsverletzungen im Organstreitverfahren nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299, 304; 80, 188, 210).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
    Wahlen zu den Repräsentationsorganen wirken damit als politisches Werturteil über ihr Programm und bestimmen wesentlich den Einfluss, den die Parteien auf die Willensbildung und die Entscheidung in diesen Organen haben (BVerfGE 44, 125, 145 f.; 73, 40, 85).

    Aus diesem Grund ist dem Gesetzgeber bei Regelungen, welche die politische Willensbildung des Volkes berühren, zu denen auch die Chancengleichheit der Parteien bei Wahlen zählt, jede unterschiedliche Behandlung der Parteien, durch die deren Chancengleichheit bei Wahlen verändert werden kann, von Verfassungs wegen versagt, sofern sie sich nicht durch einen besonderen zwingenden Grund rechtfertigen lässt (BVerfGE 44, 125, 146; 51, 222, 235; 82, 322, 337 f.; s. a. BVerfGE 95, 408, 417).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93

    Kommunale Wählervereinigungen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98

    Organklagen gegen 5%-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht erfolgreich

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96

    Überhang-Nachrücker

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

  • VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 90/95
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85

    Verfristung des Antrags im Organstreitverfahren

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

  • BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95

    Gemeinderat

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Versagung einer Entschädigung für

  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvG 1/62

    Wasser- und Schiffahrtsverwaltung

  • BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54

    Zuständigkeit des BVerfG für die Klage eines untergegangenen Bundeslandes gegen

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.1996 - LVerfG 1/96

    Abgeordnetenüberprüfung

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Beantwortung der bislang vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschiedenen Frage, unter welchen Voraussetzungen eine bloße Untätigkeit des Gesetzgebers im Wege des Organstreitverfahrens angreifbar ist (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; vgl. auch VfGH RP, Urteil vom 15. November 1971 - VGH 7/71 -, DVBl 1972, S. 783 ; VfGH NW, Urteil vom 6. Juli 1999 - VerfGH 14/98 und 15/98 -, DVBl 1999, S. 1271; LVerfG M-V, Urteil vom 14. Dezember 2000 - LVerfG 4/99 -, NordÖR 2001, S. 64 ).

    aa) Mit der Einführung der Direktwahl der Bürgermeister in hauptamtlich verwalteten Gemeinden sowie der Landräte ist das zentrale Element weggefallen, das bislang die Rechtfertigung der Fünf-Prozent-Sperrklausel im schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrecht gestützt hat (vgl. auch LVerfG M-V, Urteil vom 14. Dezember 2000 - LVerfG 4/99 -, LKV 2001, S. 270 ; VfGH NW, NWVBl 1994, S. 453 ; so auch Puhl, in: Staat im Wort, Festschrift für Josef Isensee, 2007, S. 441 ).

  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 9/19

    Paritätsgesetz verletzt Parteienrechte

    Das Landesverfassungsgericht schließt sich dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an (ebenso LVerfG M-V, Urteil vom 14. Dezember 2000 - LVerfG 4/99 -, LVerfGE 11, 306, 310 f.).
  • StGH Bremen, 14.05.2009 - St 2/08

    Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Wiedereinführung der

    Mecklenburg-Vorpommern: Wegfall der Sperrklausel durch Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Dezember 2000 (LVerfGE 11, 306 = LKV 2001, 270); Gesetz vom 12. September 2003 (GVBl. S. 442).

    Der Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber ergibt sich für politische Parteien aus Art. 21 Abs. 1 GG; diese Bestimmung wirkt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unmittelbar in die Landesverfassungen hinein, ist deren Bestandteil (BVerfGE 1, 208, 227; 103, 332, 352 f.; 120, 82, 104; vgl. auch MVVerfG, LKV 2001, 270 ff., 272).

    Weder die rein theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungsorgane noch die allgemeine und abstrakte Behauptung, es sei ohne Sperrklausel eine solche Beeinträchtigung zu erwarten, würde der verfassungsgerichtlichen Überprüfung standhalten (vgl. auch VerfGH Berlin, LKV 1998, 142, 143; MVVerfG, LKV 2001, 270, 274; BVerfGE 120, 82, 113 f.; a. A. HambVerfG, DÖV 1999, 296 ff., 299).

    Die Rechtsprechung hat dem Bestehen oder Nichtbestehen gerade dieser Kreationsfunktion eine besondere Bedeutung für die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit einer Sperrklausel im Kommunalwahlrecht zugemessen (MVVerfG, LKV 2001, 270, 274 f.; ThürVerfGH NVwZ-RR 2009, 1, 3).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.03.2001 - 8 B 52.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4324
BVerwG, 28.03.2001 - 8 B 52.01 (https://dejure.org/2001,4324)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 8 B 52.01 (https://dejure.org/2001,4324)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 8 B 52.01 (https://dejure.org/2001,4324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VwGO § 133 Abs. 3 Satz 1; SGG § 160 a Abs. 2 Satz 2
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Begründungsfrist; Fristverlängerung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begründungsfrist - Fristverlängerung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtzulassungsbeschwerde; Begründungsfrist; Revision; Verlängerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3568 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 799
  • DVBl 2001, 1232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.10.1989 - 9 B 268.89

    Antrag auf Akteneinsicht - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 B 52.01
    Dem "vorsorglichen" Antrag, die Beschwerdebegründungsfrist um drei Monate zu verlängern, konnte nicht entsprochen werden, weil die Prozessordnung eine Verlängerung der Begründungsfrist im Unterschied zur Revisionsbegründung (§ 139 Abs. 3 Satz 3 VwGO) nicht vorsieht (vgl. Pietzner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 133 Rn. 28; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Auflage 2000, § 133 Rn. 12; vgl. zur früheren Gesetzesfassung auch Beschluss vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 276 S. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14

    Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt;

    Bei dieser Frist handelt es sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 2. März 1992 - BVerwG 9 B 256.91 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2 Rn. 2 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61 Rn. 1), sodass nachträglicher Vortrag nicht berücksichtigt werden kann.
  • BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 18.14

    Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan; "vollständiges Urteil" im Sinne von § 133

    Diese Ausschlussfrist (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2001 - 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61) hat vorliegend mit der Zustellung des angegriffenen Urteils an den Bevollmächtigten der Antragsteller am 22. März 2014 zu laufen begonnen.
  • BVerwG, 30.12.2016 - 10 B 4.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Diese Ausschlussfrist (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2001 - 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61) hat vorliegend gemäß § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 222 ZPO i.V.m. § 187 Abs. 1 BGB am 6. Dezember 2015, dem Tag nach Zustellung des Beschlusses vom 30. November 2015, zu laufen begonnen.
  • BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13

    Eigentumsentzug "auf andere Weise" durch erlittene Verfolgungsmaßnahmen

    Diese Beschwerdebegründungsfrist ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Ausschlussfrist (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61 = NVwZ 2001, 799).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13

    Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung

    Diese Beschwerdebegründungsfrist ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Ausschlussfrist (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61 = NVwZ 2001, 799).
  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 35.13

    Rückübertragungsansprüche von Grundflächen und Besitzungen des Rechtsnachfolgers

    Diese Beschwerdebegründungsfrist ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Ausschlussfrist (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61 = NVwZ 2001, 799).
  • BVerwG, 02.08.2012 - 5 B 37.12

    Verschulden der Versäumung einer Frist i.S.d. § 60 Abs. 1 VwGO

    Daher ist ein Irrtum des Prozessbevollmächtigten über das Wesen dieser Frist, insbesondere darüber, dass sie nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (z.B. Beschlüsse vom 30. April 2010 - BVerwG 8 PKH 5.09 - juris Rn. 7; vom 30. Juli 2008 - BVerwG 5 B 42.08 - juris Rn. 3; vom 22. Januar 2002 - BVerwG 5 B 105.01 - juris Rn. 1; vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61 und vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 276 S. 17) nicht verlängert werden kann, grundsätzlich nicht entschuldbar (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 19. Januar 2010 - BVerwG 8 B 124.09 - juris Rn. 4; vom 5. Juni 2009 - BVerwG 5 B 28.09 - juris Rn. 4 f.; vom 22. Januar 2002 a.a.O. Rn. 3; vom 27. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 188.99 - und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 8 B 9.98 -).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 66.13

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Restitutionsansprüchen wegen

    Diese Beschwerdebegründungsfrist ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Ausschlussfrist (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61 = NVwZ 2001, 799).
  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 33.13

    Umfang der Pflicht des Berufungsgerichts zur Stellungnahme gegenüber den

    Diese Beschwerdebegründungsfrist ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Ausschlussfrist (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61 = NVwZ 2001, 799).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bestellung von

    Diese Beschwerdebegründungsfrist ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Ausschlussfrist (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61 = NVwZ 2001, 799).
  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 31.13

    Umfang der Pflicht des Berufungsgerichts zur Stellungnahme gegenüber den

  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 34.13

    Umfang der Pflicht des Berufungsgerichts zur Stellungnahme gegenüber den

  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 32.13

    Umfang der Pflicht des Berufungsgerichts zur Stellungnahme gegenüber den

  • BVerwG, 09.10.2020 - 6 B 51.20

    Nicht den Darlegungsanforderungen genügende Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 32.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für

  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11

    Pflicht zur Nachprüfung der deutschen Volkszugehörigkeit des Ehegatten bei

  • BVerwG, 21.01.2022 - 6 B 1.22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Beschwerde; Klage

  • BVerwG, 04.05.2016 - 9 B 11.16

    Umfang der Rechtsmittelbelehrung; kein Hinweis auf Nichtverlängerbarkeit der

  • BVerwG, 05.06.2009 - 5 B 28.09

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags im Falle des Versäumens einer

  • BVerwG, 22.01.2002 - 5 B 105.01

    Verlängerung der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde - Irrtum über

  • BVerwG, 01.08.2001 - 8 B 137.01

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 32
  • BVerwG, 24.03.2003 - 8 B 22.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 13.08.2002 - 8 B 81.02

    Hinreichende Darlegung eines Verstoßes gegen die Pflicht zur

  • BVerwG, 20.08.2001 - 8 B 136.01

    Wirksamkeit einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz als Rechtsfrage von

  • BVerwG, 17.12.2001 - 8 B 212.01

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes von Amts

  • BVerwG, 12.08.2002 - 8 B 117.02
  • BVerwG, 04.09.2003 - 8 B 69.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.08.2002 - 8 B 122.02

    Rückübertragung von Vermögenswerten (Flurstück) - Verstoß gegen die Pflicht zur

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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10910
VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00 (https://dejure.org/2001,10910)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25.01.2001 - VerfGH 89/00 (https://dejure.org/2001,10910)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - VerfGH 89/00 (https://dejure.org/2001,10910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungswidrigkeit landesrechtlicher Regelungen über die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung; Anforderungen für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Einhaltenden Fristen für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Verstoß gegen das Grundrecht der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit landesrechtlicher Regelungen über die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung; Anforderungen für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Einhaltenden Fristen für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Verstoß gegen das Grundrecht der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 799 (Ls.)
  • JR 2002, 191
  • NZA-RR 2001, 671
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
    Insoweit ist die Beschwerdeführerin nicht grundrechtsfähig (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 78, 101 m. w. N.).

    Denn wenn der Prozess der Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich frei von staatlicher Einwirkung sein soll, muss sich dies auch auf die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Hochschulangehörigen erstrecken, denen gerade die Aufgabe wissenschaftlicher Betätigung zukommt (vgl. zu Personalentscheidungen im Rahmen der Rundfunkfreiheit BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - NZA 1993, 741 ; BVerfGE 59, 231 ).

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
    Die Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze ist wegen der Tragweite eines solchen Angriffs und der regelmäßig über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung aus Gründen der Rechtssicherheit an eine eng auszulegende Frist gebunden (Beschluss vom 29. August 1995 - VerfGH 34/95 - LVerfGE 3, 66 ; vgl. zu der § 51 Abs. 2 VerfGHG entsprechenden Regelung in § 93 Abs. 3 BVerfGG: BVerfGE 23, 153 m. w. N.).

    Selbst wenn eine "Beschwer" erst nach Fristablauf eingetreten sein sollte, kann nach Ablauf der Beschwerdefrist nur noch die konkrete Anwendung des Gesetzes, nicht aber dieses selbst angefochten werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 30, 112 ; 23, 153 ).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
    Die Beschwerdeführerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass die wissenschaftliche Tätigkeit in den Hochschulen in zunehmendem Maße durch einen arbeitsteiligen, organisationsabhängigen Prozess gekennzeichnet ist und der Unterstützung von Nichtwissenschaftlern bedarf, die für die Ausführung der Forschungsarbeiten und Lehrveranstaltungen technische oder verwaltungsmäßige Voraussetzungen schaffen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; Dürig, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Komm., Art. 19 Abs. 3 Rdnr. 43).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
    Die Tatsache, dass die gesetzlichen Regelungen aus Fristgründen nicht unmittelbar als Beschwerdegegenstand in Betracht kommen, steht indes der Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Akte der Gesetzesvollziehung richten und zu deren Begründung sich der Beschwerdeführer - im Sinne einer mittelbaren Rechtssatzverfassungsbeschwerde - auf die Verfassungswidrigkeit der zugrunde liegenden Rechtsvorschriften beruft, nicht entgegen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 7 ; 9, 338 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
    Die Tatsache, dass die gesetzlichen Regelungen aus Fristgründen nicht unmittelbar als Beschwerdegegenstand in Betracht kommen, steht indes der Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Akte der Gesetzesvollziehung richten und zu deren Begründung sich der Beschwerdeführer - im Sinne einer mittelbaren Rechtssatzverfassungsbeschwerde - auf die Verfassungswidrigkeit der zugrunde liegenden Rechtsvorschriften beruft, nicht entgegen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 7 ; 9, 338 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86

    Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
    Insoweit ist die Beschwerdeführerin nicht grundrechtsfähig (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 78, 101 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
    Bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit der Einigungsstelle, über den Umfang der Bindungswirkung ihrer Entscheidungen oder über die Rechtmäßigkeit ihrer Tätigkeit handelt es sich um Fragen der Zuständigkeit der Personalvertretungen, die von der Generalklausel des § 91 Abs. 1 Nr. 3 PersVG erfasst werden (vgl. Germelmann/Binkert, a.a.0., § 83 Rdnr. 46; § 91 Rdnr. 20 ff.; BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1983 - 6 P 24/81 - NJW 1984, 1980; insbesondere zu den Regelungen im Berliner Personalvertretungsgesetz: BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1990 - 6 P 24.88 - PersR 1991, 133 ).
  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
    Selbst wenn eine "Beschwer" erst nach Fristablauf eingetreten sein sollte, kann nach Ablauf der Beschwerdefrist nur noch die konkrete Anwendung des Gesetzes, nicht aber dieses selbst angefochten werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 30, 112 ; 23, 153 ).
  • BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Feststellung des Bestehens eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
    Denn wenn der Prozess der Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich frei von staatlicher Einwirkung sein soll, muss sich dies auch auf die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Hochschulangehörigen erstrecken, denen gerade die Aufgabe wissenschaftlicher Betätigung zukommt (vgl. zu Personalentscheidungen im Rahmen der Rundfunkfreiheit BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - NZA 1993, 741 ; BVerfGE 59, 231 ).
  • VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges der FU

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
    Prüfungsmaßstab kann im vorliegenden Verfahren allein das in Art. 21 Satz 1 VvB verbürgte Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit sein, das auch der Beschwerdeführerin - ungeachtet ihrer Rechtsstellung als juristische Person des öffentlichen Rechts - zusteht und von ihr mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (Beschluss vom 31 . Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. auch Beschluss vom 21. Dezember 2000 - VerfGH 136/00 -).
  • VerfGH Berlin, 22.10.1996 - VerfGH 44/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges an der

  • VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 136/00

    Wegen nicht genügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde der

  • BVerwG, 21.10.1983 - 6 P 24.81

    Zuständigkeit der Fachkammer - Zuständigkeit und Geschäftsführung der

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96

    Kein Anspruch des wissenschaftlichen Personals der Bauakademie, der Akademie der

  • VerfGH Berlin, 29.08.1995 - VerfGH 34/95

    Wegen Versäumung der Jahresfrist unzulässige gesetzesunmittelbare

  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 210/03

    Beschränkungen der autonomen Ausübung des universitären Promotionsrechts durch

    Auf der Grundlage dieses individuellen Freiheitsrechts begründet Art. 21 Satz 1 VvB ein Recht der wissenschaftlichen Hochschulen auf Selbstverwaltung in dem auf Wissenschaft, Forschung und Lehre unmittelbar bezogenen Bereich und enthält zugleich eine das Verhältnis der Wissenschaft zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm (Urteil vom 22. Oktober 1996 - VerfGH 44/96 - LVerfGE 5, 37 ; Beschluss vom 25. Januar 2001 - VerfGH 89/00 - LKV 2001, 268 = NZA-RR 2001, 671 f.; vgl. zu Art. 5 Abs. 3 GG: BVerfGE 35, 79 ; 85, 360 ; 93, 85 ; Scholz in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Bd. I, Art. 5 Abs. 3 Rn. 1 ff., 81, 115, 131 [Stand: 1977]; Hufen/Geis in: Festschrift für Thieme, 1993, S. 622 f.; Pernice in: Dreier [Hrsg.], Grundgesetz, Bd. I, 2. Aufl. 2004, Art. 5 Abs. 3 [Wissenschaft] Rn. 21).

    In derartigen wissenschaftsrelevanten, d.h. die Forschung und Lehre unmittelbar berührenden Angelegenheiten gewährleistet Art. 21 Satz 1 VvB der Hochschule ein Abwehrrecht gegen Eingriffe in die ihr verfassungsrechtlich garantierte akademische Selbstverwaltung (Beschluss vom 25. Januar 2001, a.a.O.; vgl. zum Bundesrecht: Starck in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, Bd. I, 4. Aufl. 1999, Art. 5 Abs. 3 Rn. 268 ff., 370; Bethge in: Sachs, Grundgesetz, 3. Aufl. 2003, Art. 5 Rn. 201 f., 210; Pernice in: Dreier [Hrsg.], a.a.O., Art. 5 Abs. 3 [Wissenschaft] Rn. 35 f.; Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 149).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 60 PV 1.09

    Einigungsstelle; außerordentliche Kündigung; Letztentscheidungsrecht bei nicht

    Gegenstand des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Beteiligten des Mitbestimmungsverfahrens und demzufolge auch die Berechtigung der vom Personalrat vorgebrachten Einwendungen, wenn es zu einer Entscheidung der Einigungsstelle kommt (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 24.81 -, Juris Rn. 14 zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Bremer Personalvertretungsgesetz 1974, vom 28. Juni 2000 - BVerwG 6 P 1.00 -, Juris Rn.13 zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 -, Juris Rn. 24 zur Rechtslage nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz; ebenso Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 25. Januar 2001 - VerfGH 89/00 -, Juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 60 PV 2.18

    Klage gegen einen Beschluss der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen,

    Gegenstand des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Beteiligten des Mitbestimmungsverfahrens und demzufolge auch die Berechtigung der vom Personalrat vorgebrachten Einwendungen, wenn es zu einer Entscheidung der Einigungsstelle kommt (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 24.81 -, juris Rn. 14, zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Bremer Personalvertretungsgesetz 1974, vom 28. Juni 2000 - BVerwG 6 P 1.00 -, juris Rn.13, zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 -, juris Rn. 24, zur Rechtslage nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz; ebenso Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 25. Januar 2001 - VerfGH 89/00 -, juris Rn. 19).
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